AGB

Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Die AGB werden von den Kunden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch wenn wir auf die AGB bei der Annahme einzelner Aufträge nicht mehr Bezug nehmen. Sie gelten auch für künftige Geschäfte. Kunden sind sowohl die juristischen als auch die natürlichen Personen.

1. Aufträge

Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen von Aufträgen gelten nur vorbehaltlich unserer schriftlichen Bestätigung. Wir haften nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben des Auftraggebers, auch solche in den Übersetzungsvorgaben, entstehen. Wir sind berechtigt, nach vorbehaltloser Bestätigung eines Auftrags zurückzutreten, wenn eine bei uns nachträglich eingegangene Auskunft über den Kunden nicht befriedigend ist.

2. Ausführung durch Dritte

Wir dürfen uns zur Ausführung aller Geschäfte, wenn wir es nach unserem Ermessen für zweckmäßig und sinnvoll erachten, Dritter bedienen. Wir haften nur für die sorgfältige Auswahl Dritter. Außer im Zusammenhang mit Dolmetscheinsätzen und Sprachunterricht bedürfen Kontakte zwischen dem Kunden und den von uns beauftragten Dritten unserer Genehmigung.

3. Angebote und Preise

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Sie können ohne gesonderte Mitteilung den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand angepasst werden. Die Preise gelten in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne MwSt. Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart. Besondere Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet.

Besonderheiten beim Übersetzen und Fremdsprachensatz

Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen als Preise pro übersetzte Zeile. Eine Zeile zählt maximal fünfzig Anschläge. Längere Zeilen werden entsprechend in Zeilen von maximal fünfzig Anschlägen umgerechnet. Angefangene Zeilen von mehr als dreißig Anschlägen gelten als volle Zeilen. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Zeilenpreis multipliziert mit der Zeilenzahl den Mindestsatz nicht übersteigt. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilzuschläge, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.

Besonderheiten beim Dolmetschen

Die vom Dolmetscher für den Reiseweg zum Dolmetscherort und zurück benötigte Zeit wird mit dem für die Dolmetscherleistung veranschlagten Stundensatz zusätzlich zur Dolmetsch- und Anwesenheitszeit vergütet. Anfallende Spesen (Fahrt-, Hotel- und Verpflegungskosten, etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Sitz der jeweils bearbeitenden Geschäftsstelle ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes, sofern nicht vertraglich ein anderer Ort des Reisebeginns und Reiseendes vereinbart wurde. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird die Überstunde mit einem Preiszuschlag von dreißig Prozent vergütet. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden und angebrochene Tage als volle Tage.

4. Leistungen

Die in Auftrag gegebenen und von uns angenommenen Leistungen werden von uns laut Auftrag und dieser AGB ausgeführt. Eine über den Auftrag hinausgehende Leistung schulden wir nicht. Bei Stornierung des Auftrags sind wir berechtigt, dem Kunden Stornogebühren und Ausfallhonorare bis zu hundert Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen.

Besonderheiten beim Übersetzen und Fremdsprachensatz

Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, erstellen und liefern wir eine Arbeitsübersetzung.  Beglaubigungen, Veröffentlichungen, Erstellen und Adaptieren von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilaufträgen, das Anlegen, Erweitern und Einsetzen einer bestimmten Terminologie oder eines Glossars sind rechtzeitig bei Auftragserteilung anzugeben, damit unsererseits entsprechend disponiert werden kann. Für ungenaue, unklare, unvollständige, fehlerhafte und falsche Informationen oder Begriffe innerhalb der vom Kunden zur Verfügung gestellten Ausgangstexte, Vorlagen, Informationen und Wortsammlungen oder in der Formulierung des Auftrags haften wir nicht. Bei Eilaufträgen, die das Aufteilen der Leistung auf mehrere Mitarbeiter erforderlich machen, kann für eine einheitliche Terminologie keine Gewähr übernommen werden. Schadensersatzforderungen und Kürzungen der Rechnungen sind ausgeschlossen. Das Anlegen oder Erweitern einer Terminologie oder eines Glossars erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Voraussetzung ist, dass ausreichende Unterlagen, wie beispielsweise Terminologiedatenbänke, Vorübersetzungen, Wortlisten oder Glossare bei Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden.

Besonderheiten beim Dolmetschen

Der Kunde ist bei Dolmetscheraufträgen verpflichtet, uns die Art der Dolmetscherleistung (Verhandlungs-, Simultan- oder Konsekutivdolmetschen etc.), die benötigte Dolmetsch- und Konferenztechnik, den exakten Veranstaltungsort und -termin sowie die Ansprechpartner rechtzeitig bekanntzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, uns frühzeitig, mindestens jedoch ein bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entsprechende Einarbeitungsmaterialien zur Verfügung zu stellen, und soweit erforderlich, unsere Dolmetscher in einem dem Veranstaltungsort naheliegenden Hotel standesgemäß unterzubringen.

5. Lieferfristen und Teillieferung

Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Liefertermine sein. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen.

6. Störungen, Höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netz- und Serverfehler, Viren

Wir haften nicht für Schäden, die durch Störung unseres Betriebs verursacht wurden, insbesondere durch höhere Gewalt, beispielsweise Naturereignisse, Streiks, Verkehrsstörungen, verkehrsbedingte Verspätungen, Netz- und Serverfehler, für nicht von uns vertretbare Verbindungs- und Übertragungsfehler und sonstige Störungen. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn wir aus einem wichtigen Grund den Betrieb, insbesondere den Online-Service, an einzelnen Tagen oder für bestimmte Zeit ganz oder teilweise schließen bzw. einschränken müssen.

Wir haften nicht für durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spammail oder vergleichbare Daten verursachte Schäden. Unsere EDV-Anlagen (Netzwerk, Workstations, Programme, Dateien usw.) werden regelmäßig auf derartige Viren und Daten überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per DFÜ (Modem),  E-Mail oder andere Fernübertragungen ist der Kunde für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien zuständig. Eventuelle Schadensersatzansprüche werden von uns nicht anerkannt. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Kunden. Wir haften nicht für schadhafte, unvollständige oder verlorengegangene Texte und Daten durch die elektronische Übertragung.

7. Annahme

Die Annahme der Leistung bzw. Lieferung, einschließlich Teillieferungen, ist eine Hauptpflicht des Kunden. Lehnt oder unterlässt der Kunde die Annahme, dann befindet er sich ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und haftet für alle entstehenden Schäden.

8. Reklamationen

Reklamationen werden im kaufmännischen Verkehr nur anerkannt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Übertragung der Übersetzung oder nach Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der vorzunehmenden Überprüfung der Übersetzung oder der Leistung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei uns unter substantiierter Bezeichnung des Mangels schriftlich erfolgen.

Auch im nichtkaufmännischen Verkehr müssen Reklamationen unter genauer Angabe des Mangels schriftlich erfolgen. Im kaufmännischen und im nichtkaufmännischen Verkehr sind bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Übertragung der Übersetzung bzw. nach Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln nach Ablauf von vier Wochen nach Übertragung der Übersetzung bzw. nach Erbringung der Leistung, ansonsten nach Ablauf von vier Wochen nach Entdeckung eines versteckten Mangels durch den Kunden sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen.

Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln haben wir das Recht, nach unserer Wahl die Übersetzung oder die Leistung mindestens zweimal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.

9. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt und Schadensersatz

Zum Rücktritt vom Vertrag bzw. der Selbstvornahme der Leistung ist der Kunde in den Fällen des Leistungsverzugs, der Nachbesserung und zu vertretender Unmöglichkeit sowie in sonstigen Fällen nur berechtigt, wenn die Frist erheblich überschritten ist und er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.  Im kaufmännischen Verkehr haften wir für nicht fristgerechte Lieferung, bei Nichterfüllung und Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrunde, mit Ausnahme solcher bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie für Erfüllungsgehilfen und im Falle leichter Fahrlässigkeit nur soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind und nicht für verursachte Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn.

Die hierin genannte Schadensersatzpflicht beschränkt sich stets auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare direkte Schäden. Die Haftungsgrenzen erniedrigen sich betragsmäßig auf ein Drittel, wenn der Kunde gegen Schäden versichert ist.
Der Kunde unterliegt umfassenden Mitwirkungspflichten. Er verpflichtet sich jede von uns gelieferte Leistung auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu prüfen, bevor er die Leistung anderweitig einsetzt.  Für Folgeschäden, wie etwa fehlerhafter Druck, haften wir nicht, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht umfassend und rechtzeitig erfüllt hat.

Besonderheiten beim Übersetzen

Will der Kunde den übersetzten Text veröffentlichen oder zu Werbezwecken verwenden oder die Übersetzung in einem bestimmten Stil formuliert haben, muss er bei Auftragserteilung für den zu veröffentlichenden Text bzw. für die Adaption des Werbetextes eindeutige Informationen, Glossare und Stil- und Textvorgaben zur Verfügung stellen. Verschweigt er die vorgenannten Verwendungszwecke bei Auftragserteilung, und wird der Text später veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet, so kann er nicht Schadensersatz verlangen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übersetzungsfehlers oder einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss.

Wir behalten uns in diesem Fall Ansprüche aus Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften vor. Der Kunde hat uns vor Drucklegung einen Korrekturabzug zur Genehmigung zukommen zu lassen. Druckt er ohne unsere Freigabe, geht dies voll zu seinen Lasten und er haftet in vollem Umfang auch für Folgeschäden.

10. Abtretung

Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch einen Kunden bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

11. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, verlangen wir im Geschäftsverkehr mit unseren Kunden Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum unter Ausschluss von Abzügen, Zurückbehaltungen und Aufrechnungen. Zahlungsverpflichtet ist jeweils die beauftragende Partei. Ist der Kunde insolvent oder zahlungsunwillig oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft, können wir die Rechnungen sofort fällig stellen. In diesem Falle sind wir berechtigt, die Leistung oder Ware Zug um Zug gegen Zahlung herauszugeben oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen über Lohnarbeiten sind zahlbar bei Rechnungserhalt netto Kasse. Sofern nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, eine Anzahlung des tatsächlichen oder von uns geschätzten Rechnungsbetrags in bar zu verlangen.

Geleistete Zahlungen sind unwiderruflich. Werden Teilzahlungen vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag fällig, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist. Bestimmungen des Kunden über die Anrechnung von Zahlungen sind für uns nicht verbindlich. Wir behalten uns vor, Zahlungen nach unserem Ermessen auf fällige Forderungen und Zinsen anzurechnen.

Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner sind wir berechtigt, nach vorheriger Ankündigung, das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch anstehenden Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen. Der in Verzug geratene Kunde ist verpflichtet, gelieferte, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren, auf Verlangen an uns herauszugeben. Ferner sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich der gestundeten Beträge zu verlangen. Bei Zahlungsverzug oder bei Stundung sind wir berechtigt, die banküblichen Kreditzinsen vom Verzugstage an zu berechnen.

Bei Überschreitung des erstmals in der Rechnung bestimmten Zahlungsziels erklärt sich der Kunde im kaufmännischen Verkehr bereit, die hierfür uns entstandenen banküblichen Kreditzinsen zu übernehmen.

Für Aufträge, die direkt über unsere Website erteilt werden, oder auch für andere Aufträge verlangen wir Vorauskasse per Kreditkarte in Form einer Anzahlung in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrags. Zu diesem Zweck gibt der Kunde bei Auftragserteilung seinen Namen und Adresse, seine Kreditkartengesellschaft, seine Kreditkartennummer und die Gültigkeitsdauer der Kreditkarte (Anfang und Ende) an. Mit der Auftragserteilung ermächtigt der Kunde uns, die Anzahlung bzw. die Rechnungssumme per Kreditkarte einzuziehen.

12. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden bleibt die gelieferte Leistung einschließlich aller anhängigen Rechte unser Eigentum. Wenn die Vorbehaltsleistung mit anderen fremden Gegenständen oder Leistungen verbunden oder verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache oder Leistung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware oder –leistung zu den anderen Gegenständen oder Leistungen.

Wir behalten uns alle Rechte an etwaigen Arbeitsergebnissen bestimmter Nebenleistungen wie der Anlage einer Fachterminologie, einer Wortsammlung oder eines Glossars vor. Sofern die Eigentumsrechte an diesen Leistungen an den Kunden abgetreten werden, erteilt der Kunde uns ein einfaches und übertragbares Nutzungsrecht an diesen Arbeitsergebnissen.

Wir sind berechtigt, die individuell erstellten Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu bearbeiten und darüber öffentlich zu berichten.

Die Nutzungsrechte werden auf unbestimmte Zeit erteilt und sind nur aus wichtigem Grund aufkündbar. Bei Verwertungen und Veränderungen von unseren Leistungen durch Dritte muss vorab unsere Zustimmung eingeholt werden.

Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.

13. Rechte Dritter

Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den uns übermittelten Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen einer Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung der Bearbeitung entgegenstehen. Der Kunde stellt uns und unsere Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.

14. Geheimhaltung

Wir verpflichten uns, die vom Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten und als vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von diesen Informationen oder Unterlagen Kenntnis nehmen und/oder diese Informationen und Unterlagen verwerten können. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, sobald die vertraulichen Informationen offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind oder uns bereits bekannt waren. Wir werden vertrauliche Informationen des Kunden grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergeben, können aber zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte einsetzen, sofern diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Der Geheimhaltungsschutz endet drei Jahre nach Übermittlung der Informationen oder Unterlagen an uns.

Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Kunden und uns gewähren wir aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten keinen absoluten Geheimnisschutz.

Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, uns diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich genauestens darzulegen und soweit erforderlich, die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

15. Nutzungsrecht an der Marke

Der Kunde räumt uns ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, die Wortmarke, Bildmarke und Wortbildmarke des Kunden (nachfolgend “Marke”) weltweit zu verwenden und im Rahmen der Anpreisung der Zusammenarbeit zu vervielfältigen. Wir verpflichten uns, die Marke ausschließlich als Teil der Referenzangabe unseres Kundenstamms zu verwenden und zu vervielfältigen. Wir erkennen die Rechte des Kunden an der Marke an und verpflichten uns, diese Rechte in keiner Weise zu beeinträchtigen. Wir können die Marke jederzeit in elektronischer Form anfordern (d. h. in print- und bildschirmtauglicher Version). Die Marke darf von uns nur in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formen und Farben verwendet werden.

16. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes gespeichert werden.

18. Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für unsere und für unseres Kunden Pflichten ist der Ort der bearbeitenden Geschäftsstelle, für die Geldschulden des Kunden der Hauptsitz der Gesellschaft in Magdeburg, Deutschland. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Magdeburg, Deutschland.

20. Wirksamkeit

Durch eine etwaige anfängliche oder später eintretende Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck an der nächsten kommenden gültigen Bestimmung als vereinbart. Die maßgebende Fassung dieser AGB ist die in deutscher Sprache vorliegende Fassung.

21. Änderungen der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können kurzfristigen Änderungen unterliegen. Kontaktieren Sie uns, sofern Sie die Übermittlung einer aktuellen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wünschen.

(Stand: 01.01.13)

Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Korrektorat und Lektorat

1. Allgemeines

Diese AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden im Bereich des Korrektorat – und Lektoratsservice von „INTERNTEXT – Übersetzungen“. Mit der Beauftragung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

                                                    2. Vertragsabschluss

Der Kunde erteilt die Aufträge in elektronischer, schriftlicher oder fernmündlicher Form. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Text als E-Mail-Attachment, auf Datenträger, als Papier- oder Fax-Vorlage eingereicht wurde und der Auftrag von „INTERNTEXT – Übersetzungen“ schriftlich bestätigt worden ist (per E-Mail, Post oder im Büro von „INTERNTEXT – Übersetzungen“ mit dem Auftragsformular). Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung durch „INTERNTEXT – Übersetzungen“ besteht ein Widerrufsrecht seitens des Kunden. Sobald der Auftrag bestätigt wurde, erlischt dieses.

                                                      3. Angebote / Preise

Die Angebote von „INTERNTEXT – Übersetzungen“ sind freibleibend. Die Preise im Bereich CONTEXTA Lektorat sind Nettopreise ohne  Mehrwertsteuer, nach §19 Abs.1 wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen. „INTERNTEXT – Übersetzungen“  ist berechtigt, bei der Stornierung von Aufträgen durch den Kunden bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

                                                   4. Auftragsabwicklung

Die Korrekturen werden bei Word-Dateien im Allgemeinen direkt in der Datei durchgeführt. Enthält „INTERNTEXT – Übersetzungen“  den zu korrigierenden Text als Papierausdruck, so werden die Änderungen entsprechend den Regelungen der DIN-Korrekturzeichen auf den Seiten vermerkt.

Individuelle Absprachen (z. B. Anwendung der alten Rechtschreibnorm, eine individuelle Orthographie oder Verwendung des Überarbeitungsmodus von Word) werden bei Auftragserteilung schriftlich festgehalten. Die Anzahl der Zeichen versteht sich inklusive der Leerzeichen.

                                                            5. Lieferung

Die bearbeiteten Texte werden per Post, Fax oder E-Mail versandt. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eine fehlerhafte Übertragung der Texte, für Beschädigung oder Verlust haftet „INTERNTEXT – Übersetzungen“ nicht.

„INTERNTEXT – Übersetzungen“  ist um strikte Einhaltung festgesetzter Termine bemüht. Verzögerungen sind jedoch nicht auszuschließen. Wird die Frist um mehr als eine Woche überschritten, kann der Kunde durch eine formlose Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt – als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordnungsgemäßen Betriebsführung nicht verhindert werden können – entbinden „INTERNTEXT – Übersetzungen“  für die Zeit der Störung von den Vertragsverpflichtungen. Dies gilt ebenfalls für Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden (z. B. bei verspäteter Bereitstellung von Unterlagen).

Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Texte nachweisbar an den Kunden abgeschickt wurden.

                                               6. Haftung / Beanstandungen

„INTERNTEXTL – Übersetzungen“  haftet nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insgesamt jedoch nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.

„INTERNTEXT – Übersetzungen“  haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder technische Störungen entstanden sind. Auch wird keine Haftung übernommen für Fehler oder Verzögerungen, die vom Kunden durch falsche, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Unterlagen verursacht werden.

„INTERNTEXT – Übersetzungen“  verpflichtet sich, alle Lektoratsaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen, so dass möglichst keine Fehler mehr im Text verbleiben. Eine Garantie für Fehlerfreiheit ist ausgeschlossen.

Innerhalb von zehn Tagen, nachdem die Unterlagen dem Kunden übergeben bzw. an ihn versandt wurden, kann dieser auf eventuell vorhandene Mängel hinweisen. An den übermittelten Texten darf nichts geändert werden, da sonst der Gewährleistungsanspruch entfällt. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Einwendung, so gilt der Auftrag als genehmigt. Kann nach Anzeige eines Mangels bei der Überprüfung der Leistung durch „INTERNTEXT – Übersetzungen“  kein offensichtlicher Mangel festgestellt werden, so trägt der Kunde die Kosten der Prüfung.

Sind Mängel vorhanden und sind diese nicht völlig unerheblich, so ist der Kunde – nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. „INTERNTEXT – Übersetzungen“  verliert entsprechend der Bedeutung des Mangels zur Gesamtdienstleistung die Honoraransprüche.

                                                    7. Vertraulichkeit

„INTERNTEXT – Übersetzungen“  sichert absolute Vertraulichkeit zu. Dies bezieht sich sowohl auf die Person des Kunden als auch auf Informationen, die durch den Auftrag bekannt werden. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung hat auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit Bestand.

„INTERNTEXT – Übersetzungen“  ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zur Sicherung der Rückübersendung des Textes eine Sicherungskopie zu ziehen und diese bis zum Ablauf eventueller Ansprüche des Kunden gegen „INTERNTEXT – Übersetzungen“ aufzubewahren.

Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie E-Mail-Kommunikation zwischen dem Kunden und „INTERNTEXT – Übersetzungen“  kann ein absoluter Schutz vertraulicher Daten nicht gewährleistet werden. Es ist nie ganz auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Informationen nehmen. „INTERNTEXT – Übersetzungen“  übernimmt dafür keine Haftung.

                                     8. Rechnung, Zahlungsbedingungen

„INTERNTEXT – Übersetzungen“  berechnet dem Kunden das Honorar unverzüglich nach Fertigstellung des Auftrags. Die Beträge sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Dauerkunden erhalten regelmäßig eine Rechnung. Die Rechnung wird in der Regel auf dem Postweg zugestellt.

Bei umfangreichen Aufträgen oder einer mehrwöchigen Bearbeitungsdauer kann eine Zahlung in Raten und/oder die Anzahlung einer Teilsumme vereinbart werden.

In Verzug befindliche Kunden können von weiteren Dienstleistungen ausgeschlossen werden, auch wenn ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde.

                                               9. Schlussbestimmungen

Sofern eine der Bestimmungen durch Aufhebung oder rechtliche Unwirksamkeit ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bedingungen gültig.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Magdeburg. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen „INTERNTEXT – Übersetzungen“ und dem Kunden, auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(Stand: 01.01.13)